Laut § 22 der "Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern" ist die Gemeindevertretung die Vertetung der Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde. Zudem ist die Gemeindevertretung für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen.
Da jeder Gemeindevertreter Beschlussvorlagen in die Sitzung der Vertretung einbringen kann, entscheidet damit jeder Vertreter über eine Abstimmung zu den einzelnen Themen und Sachverhalten.
Die Beschlüsse der Gemeindevertretung sind maßgeblich für die Entwicklung der Gemeinde. Sie finden alle Daten zum Sitzungsdienst der Gemeinde auf der entsprechenden Seite (Ratsinformationssystem ALLRIS) des Amtes Crivitz. [mehr]
Hier eine kurze Beschreibung der Bedienung des Ratsinformationssystems ALLRIS.
Auf Grund der Größe der Dörfer und damit auch der Vertretung unterhält die Gemeinde nur den gesetzlich vorgeschriebenen Finanzausschuss. Alles Weitere wird öffentlich in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen.
Mindestens einmal im Jahr lädt der Bürgermeister zu Einwohnerversammlungen ein. In Form von Bürgerdialogen wird über aktuelle bzw. geplante Projekte informiert und die Einwohner haben die Möglichkeit, Dinge anzusprechen und zu diskutieren, welche Ihnen unter den Nägeln brennen.